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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    AGB der viveyo® GmbH, 04155 Leipzig - © 2018

    1. Geltungsbereich

    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche auch zukünftige Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, soweit nicht die Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes bestimmt. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der gelieferten Produkte an; dies gilt auch, wenn die viveyo® GmbH anders lautenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch die viveyo® GmbH.

    2. Auftragsbestätigung und Annahme

    Die Angebote der viveyo® GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung zu Stande.

    3. Liefertermine

    Liefertermine und Fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Sie sind unverbindlich wenn die viveyo® GmbH sie nicht ausdrücklich und schriftlich als bindend zugesagt hat. Kann ein Liefertermin nicht eingehalten werden, so bewirkt dies noch nicht ohne weiteres das Recht des Käufers, wegen Überschreitung des Liefertermins vom Vertrag zurückzutreten. Bei beiderseits kaufmännischen Geschäften bleibt die Mahnung des Verzuges erforderlich. Die Überschreitung eines Liefertermins führt nicht ohne weiteres zu einem Rücktrittsrecht des Kunden, vielmehr sind Mahnung, Setzung einer angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung erforderlich.

    4. Preise

    Alle Preise werden nach der, bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen, viveyo® GmbH-Preisliste berechnet. Sie verstehen sich netto ab Lager Leipzig, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Sie schließen zusätzliche, vom Kunden gewünschte Sonderverpackungen oder Liefermodalitäten nicht ein. Vereinbarte Preise sind nur bindend, wenn Lieferung oder Leistung durch die viveyo® GmbH innerhalb von zwei Monaten nach Auftragsbestätigung zu erfolgen hat; andernfalls gelten die bei Lieferung oder Leistung gültigen viveyo® GmbH-Listenpreise. Alle Dienstleistungspreise werden in Einheiten, eine Einheit gleich 15 Minuten abgerechnet. Eventuelle Spesen sowie Anfahrtskosten werden gesondert abgerechnet. Für Ersatzteile, insbesondere digitale Speicherbausteine, sowie CPU`s von Microcomputern gilt abweichend von dem vorstehenden Absatz folgendes:

    Die in Angeboten und schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind vorläufig und können von der viveyo® GmbH angemessen verändert werden, wenn sich die Einkaufspreise von der viveyo® GmbH bis zur Lieferung geändert haben.

    5. Zahlungsbedingungen

    5.1. Zahlungen sind spätestens zum Rechnungsdatum fällig.

    5.2. Die Bezahlung der Lieferung erfolgt netto bei Lieferung, in der Regel durch Nachnahme oder Vorauskasse. Ausnahmen hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung der viveyo® GmbH.

    5.3. Werden Teillieferungen vorgenommen, hat der Kunde diese in Übereinstimmung mit Ziffer 5.1. und 5.2. zu zahlen. Nimmt die viveyo® GmbH Wechsel oder Schecks an, so geschieht dies nur erfüllungshalber. Außerdem ist die viveyo® GmbH berechtigt, Kosten zu berechnen; dies gilt auch für die Weitergabe von Wechseln. Für rechtzeitige Vorlegung, Benachrichtigung und Zurückleitung eines Wechsels übernimmt die viveyo® GmbH keine Haftung.

    5.4. Gerät der Kunde in Verzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

    5.5. Alle Forderungen der viveyo® GmbH werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten werden, oder der viveyo® GmbH nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Die viveyo® GmbH ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung(en) oder Sicherheitsleistung(en) auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, ist die viveyo® GmbH berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die viveyo® GmbH behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den unnötig entstandenen Aufwand, den entgangenen Gewinn, sowie weiteren Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.

    6. Gefahrenübergang

    Die Gefahr für die Produkte geht mit deren Übergabe an die Spedition oder an den Transporteur auf den Kunden über; dies gilt auch bei Vereinbarung frachtfreier Versendung und bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung oder Reparatur.

    7. Eigentumsvorbehalt

    Die viveyo® GmbH behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche, insbesondere auch eines etwaigen Kontokorrentsaldos, vor.

    Eine etwaige Verarbeitung oder Verbindung, Vermengung oder Vermischung (Verbindung) mit anderen Sachen nimmt der Kunde für die viveyo® GmbH vor, ohne dass der viveyo® GmbH hieraus Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen, ebenfalls unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten, erwirbt die viveyo® GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des zwischen dem Kunden und der viveyo® GmbH vereinbarten Kaufpreises zu dem entsprechenden Kaufpreis für die anderen Produkte.

    Seine durch Verbindung irgendwelcher Produkte von der viveyo® GmbH mit anderen Sachen etwa entstehenden Eigentumsanteile überträgt der Kunde schon jetzt an die viveyo® GmbH.

    Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferten Produkte und aus der Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Produkte (Vorbehaltsprodukte) im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Vereinbarung eines entsprechenden Eigentumsvorbehaltes weiter zu veräußern.

    Andere das Eigentum von der viveyo® GmbH gefährdende Verfügungen sind ausgeschlossen. Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen, sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde schon jetzt als Sicherheit an die viveyo® GmbH ab.

    Der Kunde ist ermächtigt, die an die viveyo® GmbH abgetretenen Forderungen treuhänderisch für die viveyo® GmbH einzuziehen. Die viveyo® GmbH kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte widerrufen, wenn der Kunde seine Verpflichtung gegenüber der viveyo® GmbH nicht erfüllt.

    Der Kunde wird der viveyo® GmbH jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an die viveyo® GmbH abgetreten sind, erteilen. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde der viveyo® GmbH sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Der Kunde wird den Dritten zugleich auf den Eigentumsvorbehalt von der viveyo® GmbH hinweisen. Außerdem trägt er die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche.

    Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesamten Forderungen von der viveyo® GmbH um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt insoweit Freigabe zu verlangen.

    Kommt der Kunde mit seinen Verpflichtungen gegenüber der viveyo® GmbH in Verzug, ist die viveyo® GmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zurückzunehmen und diese zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig zu verwerten. In diesem Fall wird der Kunde die viveyo® GmbH oder einen Beauftragten von der viveyo® GmbH sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. Verlangt die viveyo® GmbH Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Abzahlungsgesetz fände Anwendung.

    Die viveyo® GmbH ist berechtigt die Vorbehaltsprodukte auf Kosten des Kunden bis zum vollen Übergang des Eigentums auf den Kunden angemessen zu versichern. Liefert die viveyo® GmbH in Länder, in denen der verlängerte Eigentumsvorbehalt nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, wird der Kunde alles tun, um der viveyo® GmbH entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Kunde wird bei allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig oder förderlich sind, wie Registrierung, Publikation u. ä..

    8. Gewährleistung

    Die viveyo® GmbH gewährleistet, dass von ihr gelieferte Produkte und von ihr ausgeführte Leistungen nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware, Software und Firmware nicht zugesichert werden.

    Jedes gelieferte Produkt ist unverzüglich nach Erhalt durch den Kunden zu untersuchen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn Beanstandungen der Liefermenge und aller bei sorgfältiger Prüfung erkennbaren Mängel nicht innerhalb von 10 (zehn) Tagen schriftlich bei der viveyo® GmbH eingegangen sind; das Gleiche gilt für Beanstandungen versteckter Mängel, die nicht innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Entdeckung schriftlich bei der viveyo® GmbH eingegangen sind.

    Der Gewährleistungsanspruch verjährt mit dem Ablauf einer Frist von 12 (zwölf) Monaten ab Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

    Für mangelhafte Produkte beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung nach Wahl der viveyo® GmbH auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei die viveyo® GmbH die zum Zwecke von Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei der viveyo® GmbH anfallenden Material-, Rücktransport- und Arbeitskosten übernimmt. Alle ersetzten Produkte und Teile gehen in das Eigentum von der viveyo® GmbH über, soweit sie sich nicht schon in Eigentum der viveyo® GmbH befanden.

    Der Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den mangelhaften Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte ausgeführt werden. Für normale Abnutzung, insbesondere an Verschleißteilen, leistet die viveyo® GmbH keine Gewähr. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:

    • Betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß
    • Unsachgemäßem Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden
    • Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen
    • Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen
    • Feuchtigkeit
    • Falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten aller Art

    Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Die viveyo® GmbH leistet schließlich keine Gewähr für Verbrauchsteile wie Magnetbänder, Magnetplattenstapel, Disketten, Papier, Batterien, CDs, DVDs usw.

    Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprünglich gelieferten Produkte, jedoch nur bis zum Ablauf der für diese geltenden ursprünglichen Gewährleistungsfrist.

    Schlägt zweimalig die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde hinsichtlich der mangelhaften Produkte von dem Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

    Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er der viveyo® GmbH alle Aufwendungen zu ersetzen, die der viveyo® GmbH durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.

    Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bedingungen etwas anderes ergibt.

    Grundlage der Gewährleistung von Software-Programmen: Für die Gewährleistung im Zusammenhang von Software-Produkten gilt zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen folgendes: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Die viveyo® GmbH sichert ferner keine bestimmten Eigenschaften der Software-Programme zu. Die viveyo® GmbH übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen, oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaigen Fehler nicht gewährleistet werden. Die viveyo® GmbH übernimmt keine Gewähr für die einwandfreie Funktion einer durch uns nicht entwickelten Software. Alle Folgeschäden aus dieser und die daraus resultierenden Arbeitsaufwände gehen zu Lasten des Käufers.

    Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen von Mängel.

    9. Haftung

    Abgesehen von der Haftung für zugesicherte Eigenschaften, nach dem Produkthaftungsgesetz und der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die viveyo® GmbH für Schäden des Kunden nur, soweit ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, unerlaubten Handlungen, vertraglichen Vereinbarungen oder auf einem sonstigen Rechtsgrund beruhen.

    Ein durch grobe Fahrlässigkeit verursachter Schaden wird nur bis zur Höhe des Betrages ersetzt, der für die viveyo® GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller ihr bekannten oder schuldhaft unbekannt gebliebenen Umstände voraussehbar war.

    10. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

    Die viveyo® GmbH verpflichtet sich, den Kunden von der Haftung frei zu stellen, wenn Ansprüche aus der Verletzung eines in der Bundesrepublik Deutschland gewerblichen Schutzrechtes (einschließlich Urheberrechtes) gegen den Kunden wegen der Nutzung eines von der viveyo® GmbH gelieferten Produktes geltend gemacht werden, sofern der Kunde die viveyo® GmbH unverzüglich über die Geltendmachung derartiger Ansprüche schriftlich informiert hat und die viveyo® GmbH alle Regelungen vorbehalten bleiben.

    Falls zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen aufgrund solcher Ansprüche eine Verwendung des Produktes nicht möglich sein sollte, verpflichtet sich die viveyo® GmbH, das Produkt nach eigener Wahl entweder derart abzuwandeln oder zu ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurückzunehmen und den von dem Kunden entrichteten Kaufpreis abzüglich der technischen Abnutzung zurückzuerstatten.

    Darüber hinausgehende Verpflichtungen übernimmt die viveyo® GmbH nicht. Die viveyo® GmbH haftet auch nicht für Ansprüche, die auf Schutzrechtsverletzungen beruhen, die dadurch hervorgerufen wurden, dass ein von der viveyo® GmbH geliefertes Produkt geändert, in unsachgemäßer Weise verwendet oder mit nicht von der viveyo® GmbH gelieferten Produkten eingesetzt wird.

    11. Ausfuhrkontrollbestimmungen

    Die von der viveyo® GmbH gelieferten Produkte und deren technisches Know-how sind nur zur Benutzung und deren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer beabsichtigten Ausfuhr alle einschlägigen deutschen und ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten.

    Der Kunde ist für die Einhaltung der genannten Ausfuhrkontrollbestimmungen auch durch seine Abnehmer verantwortlich und stellt die viveyo® GmbH insoweit von der Haftung frei.

    Bei ausländischen Kunden und Rechtsgeschäften mit dem Ausland sind die von der viveyo® GmbH gelieferten Produkte und deren technisches Know-how nur zur Benutzung und zum Verbleib in dem jeweiligen Lieferland bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, vor einem beabsichtigen Export oder Reexport alle einschlägigen deutschen und ausländischen Rechtsvorschriften zu beachten.

    12. Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

    Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmungen in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

    Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von der viveyo® GmbH an Dritte übertragen. Der Kunde darf nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen die Ansprüche von der viveyo® GmbH aufrechnen.

    Der Kunde ist nicht berechtigt wegen Ansprüchen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder nicht mit diesem Vertrag zusammenhängen, gleich, ob diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind, Leistungen zurückhalten, die er aufgrund dieses Vertrages schuldet.

    Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der viveyo® GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der der viveyo® GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehung bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die viveyo® GmbH die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für die viveyo® GmbH eigene geschäftliche Zwecke auch innerhalb der viveyo® GmbH Unternehmensgruppe verwendet. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die viveyo® GmbH den Kunden als Referenz angeben darf.

    Erfüllungsort ist Leipzig, ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig. Die viveyo® GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.